Laut Wettspielordnung im Handbuch des STTV, sind Hallenschuhe mit heller Sohle oder Schuhe mit abriebfesten Sohlen („Non-Marking“) vorgeschrieben. Sieh dazu WSO, Teil A, $5 Abs. 1:
„Es muss in sportgerechter Kleidung ([…] Hallenschuhe mit heller Sohle […]) gespielt werden. In Hallenschuhen mit dunkler Sohle darf nur angetreten werden, wenn die Sohle abriebfest (Non Marking) ist. […] In begründeten Fällen kann der Oberschiedsrichter Ausnahmen zulassen.“
Da die Nutzung der oftmals neuen bzw. sanierten Sporthallen für gastgebende Vereine im KFV meist in enger Abstimmung mit der Kommunalverwaltung der Stadt/Gemeinde erfolgt, ist als Gastverein der obige Hinweis zu beachten, um eventuelle Probleme für den Heimverein von vornherein auszuschließen.